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Hausaufgabenkonzept


Grundsätze

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler*innen. Sie dienen der Übung, Anwendung und Sicherung von Erlerntem. Die Hausaufgaben können auch auf neue Unterrichtsschritte und neue Unterrichtsab-schnitte vorbereiten. Sie beinhalten nicht nur das schriftliche und mündliche Erledigen von Übungsaufgaben, sondern auch das Mitbringen von Materialien und das Einholen von Informationen, welche zur Gestaltung des Unterrichtes dienen. Am Prozess der Hausaufgaben sind sowohl Lehrkraft, Eltern und natürlich die Schüler*innen beteiligt. Die Lehrkräfte besprechen die Hausaufgabenpraxis mit der Klassenelternschaft. Das Aufgeben von Hausaufgaben ist in allen Fächern möglich. Hausaufgaben sollten aus dem Unterricht erwachsen und so gestellt sein, dass eine selbstständige Erarbeitung für die Schüler*innen möglich ist. Die Schule würdigt die Hausaufgaben, wodurch gleichzeitig die Motivation der Schüler*innen gefördert wird.
Hausaufgaben werden nicht benotet, wirken sich jedoch auf die Bewertung des Arbeitsverhaltens und auf die mündliche Note aus.

Umfang

Folgende Richtwerte sind für den Umfang der Hausaufgaben, gemäß dem Hausaufgabenerlass an allgemeinbildenden Schulen (RdErl. D.MK v. 22.3.2012-33-82100) vorgesehen:
Grundschule: 30 Minuten.
Sekundarstufe I: 60 Minuten.
Dabei wird eine konzentrierte Arbeitsweise der Schüler*innen vorausgesetzt. Ist ein höherer Umfang nötig aufgrund von erhöhtem Übungsbedarf, kann von den Richtwerten mit Absprache der Eltern abgewichen werden. Es dürfen im Primarstufenbereich und im Sekundarstufenbereich I grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über die Ferienzeiten aufgegeben werden. Ausnahme ist das Aufgeben einer Lektüre im Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. Gibt eine Lehrkraft Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag auf, so hat Sie dieses mit den Eltern zu erörtern und abzustimmen.
Durch Differenzierung der Hausaufgaben kann auf die unterschiedliche Belastbarkeit und Schulform der Schüler*innen eingegangen werden. Sind Klassenarbeiten geplant, beziehen sich die Hausaufgaben im entsprechenden Fach auf die Inhalte der zu erwartenden Leistungsüberprüfung.


Formalien

Es wird von allen Schüler*innen ein einheitliches Hausaufgabenheft (der Schulplaner), welcher von der Schule erstellt und ausgegeben wird, erworben.
Hausaufgaben sollten möglichst an einem festgelegten Teil der Tafel oder an einem anderen festen Ort von der Lehrkraft notiert werden. Alle Schüler*innen tragen die Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft ein. Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen oder nach Erledigung von der Lehrkraft kontrolliert. Versäumte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden. Das Nachholen der Hausaufgaben kann auch mit Einverständnis der Lehrkraft in Pausen geschehen. Die Eltern sind hierüber dann zu informieren.
Wenn die Schüler*innen die Hausaufgaben nur mit umfangreicher Hilfe erledigen oder zeitlich nicht bewältigen können, schreiben die Eltern eine Mitteilung unter die Aufgabe. Dies dient der Lehrkraft zur Information und wirkt sich nicht zum Nachteil der Schüler*innen aus. Eltern sollten nach Möglichkeit die Hausaufgaben in den unteren Jahrgangsstufen auf Vollständigkeit und Form kontrollieren. Vergisst ein/e Schüler*in seine Hausaufgaben wiederholt, werden die Eltern benachrichtigt. Kommt es vor, dass Hausaufgaben trotz Information der Eltern nicht gemacht werden, kann die Klassenlehrkraft eine Klassenkonferenz einberufen.
Fehlenden Hausaufgaben werden im digitalen Klassenbuch unter der entsprechenden Kategorie eingetragen. Somit hat jeder Lehrer*in einen Überblick über sämtliche Fächer, in denen der/die Schüler*in seine/ihre Hausaufgaben vergessen bzw. nicht erledigt hat. Hausaufgaben werden generell nicht von den Lehrkräften im Hausaufgabenheft abgezeichnet.

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