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Konzept zur Aufsichtsregelung

In der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr (bzw. Unterrichtsende am Montag und Mittwoch 15.50 Uhr) obliegt der Schule die Aufsicht über die Schüler*innen.

Ab 7.55 Uhr und während der Unterrichtsstunden ist die jeweilige Lehrkraft in den einzelnen Klassen aufsichtspflichtig.

Von 7.30 Uhr bis 7.55 Uhr übernehmen zwei Lehrkräfte die Frühaufsicht auf dem Pausenhof. In der Zeit nach den Herbstferien bis zu den Osterferien ist eine der beiden Aufsichten in der Pausenhalle für die Aufsicht zuständig.

Während der großen Pausen von 9.30 Uhr bis 9.50 Uhr und 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr übernehmen drei Lehrkräfte die Aufsicht - eine auf Schulhof 1, eine auf Schulhof 2 und eine an der Spielfläche der Seilbahn. In der Zeit nach den Oktoberferien bis zu den Osterferien ist die Aufsicht der Spielfläche für die Pausenhalle zuständig.

Am Montag und Mittwoch findet eine Mittagsaufsicht auf dem Pausenhof statt. Da es sich hier um die Betreuung der älteren Schüler*innen handelt, übernimmt im ersten Abschnitt von 13.10 bis 13.35 Uhr eine Lehrkraft die Busaufsicht. Sie ist auch Ansprechpartner*in für die zu betreuenden Schüler*innen. Im zweiten Abschnitt von 13.35 Uhr bis 14.00 Uhr übernehmen zwei Lehrkräfte die Aufsicht. In Absprache betreut eine der Aufsichten die Pausenhalle bzw. Hof 2 im Sommer.

Nach Unterrichtsschluss (13.10 Uhr bzw. 15.30 Uhr) steht eine Busaufsicht zur Verfügung. Sie bleibt solange vor Ort, bis alle Schüler*innen sicher im Taxi sitzen.

Aufsicht bedeutet nicht unmittelbare Kontrolle jedes einzelnen Schülers durch die Lehrkraft. Mit Eintritt in die Schule müssen die Schüler*innen in der Lage sein, kurze Zeitsequenzen selbstständig zu bewältigen. Diese Zeiten erhöhen sich mit zunehmendem Alter der Schüler*innen.

Die Aufsichtsanzahl der einzelnen Lehrkräfte orientiert sich an der Anzahl der zu unterrichtenden Stunden.


Frühaufsicht

Folgende Dinge sind von der Frühaufsicht zu beachten:

  • Die Aufsicht dauert von 7.30 -7.55 Uhr.
  • Die Lehrkraft soll Präsenz zeigen.
  • Sie soll darauf achten, dass die Schüler*innen sicher vom Parkplatz auf den Schulhof gelangen und nicht auf dem Parkplatz umherlaufen.


Hofaufsicht

Folgende Dinge sind bei der Hofaufsicht zu beachten:

  • Die Lehrkraft zeigt Präsenz auf dem Pausenhof.
  • Auf dem Parkplatz, an den Internatsgebäuden, in der Aula und im Speiseraum ist kein Pausenhofgelände.
  • Die Pausenaufsicht des Hofes 2 entscheidet über das Öffnen des Beachplatzes.
  • Die Lehrkraft weist Schüler*innen auf die gekennzeichneten Spielflächen für Fußball und Basketball hin.


Pausenhalle

Folgende Dinge sind von der Pausenhallenaufsicht zu beachten:

  • Die Aufsicht zeigt Präsenz in der Pausenhalle.
  • Sie sorgt für Ruhe. Das Toben und Ballspielen sind in der Pausenhalle untersagt.
  • In der Pausenhalle dürfen sich nur Schüler*innen ab dem 8. Jahrgang aufhalten.
  • Bei eisigen Temperaturen und Regen kann während der Frühaufsicht auch jüngeren Schüler*innen der Zutritt zur Pausenhalle gewährt werden.
  • Die Pausenaufsicht der Pausenhalle sorgt zudem dafür, dass sich die Schüler*innen nicht auf den Toiletten vor dem Lehrerzimmer dauerhaft aufhalten.


Busaufsicht

Folgende Dinge sind von der Busaufsicht zu beachten:

  • Die Schüler*innen gehen allein zum Schulbus.
  • Die Aufsicht zeigt Präsenz und steht am Carport.
  • Sie ist Ansprechpartner für die Schüler*innen bei eventuell auftretenden Fragen bezüglich des Taxis.
  • Sie wartet bis alle Schüler*innen im Taxi sind und diese das Schulgelände verlassen.
  • Bei Taxiverspätungen und anderen auftretenden Problemen spricht sie sich mit der Schulleitung bzw. Frau Neumann oder Frau Strebe ab.

Allgemein

  • Die aufsichtsführende Lehrkraft weist die Schüler*innen bei Fehlverhalten auf die bestehenden Pausenregeln (siehe Konzept Pausenregeln im i-serv) hin.
  • Bei schwerwiegenden Fehlverhalten hinterlegt sie eine Notiz in das Fach der Klassenlehrkraft bzw. bespricht den Vorfall mit ihr.
  • Während der Regenpausen hat die zuvor unterrichtende Lehrkraft die Aufsicht in der jeweiligen Klasse zu führen. Die Schulleitung entscheidet über die Regenpause und lässt sie über das Sekretariat ausrufen.

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